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Vertragsarbeiter*innen

wurden in der DDR ab den 1960er Jahren ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende genannt, die als Verstärkung in unterbesetzten Arbeitsbereichen arbeiteten.  Sie lebten zeitlich befristet und ohne Integrationsabsicht als Gastarbeiter*innen in speparaten Wohnheimen. Der Nachzug von Familienangehörigen war ausgeschlossen. Nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten die Vertragsarbeiter*innen in der Regel die DDR verlassen und in ihr Herkunftsland zurückkehren.